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Aufenthaltsrechtliche Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter*innen der Fachstelle Migration.

Abteilung Integrationspolitik
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Ausgabe: November 2025

Damit §§§ verständlich werden

Beantragung humanitärer Aufenthaltstitel – Was ist neu?

Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26 AufenthG) können seit dem 1.9.2025 über das Feld Online-Anträge an die Ausländerbehörde beantragt werden. Hierfür steht den Betroffenen nun das Feld 7. Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zur Verfügung. Zuvor konnten humanitäre Aufenthaltstitel ausschließlich über das Feld Kontaktformular beantragt werden.

Was ist noch wichtig?
– Der Online-Antrag ist möglich sowohl für die erstmalige Beantragung eines humanitären Aufenthaltstitels als auch für dessen Verlängerung.
– Der Antrag muss nicht online gestellt werden. Möglich ist auch eine Antragstellung per Post, Fax oder persönlich über einen Einwurf in den Briefkasten der Ausländerbehörde.
– Wenn bereits ein Antrag gestellt wurde und noch kein Schriftverkehr hierüber mit der Ausländerbehörde stattgefunden hat, kann dieser auch noch einmal online abgeschickt werden.

Was geht nicht online?
Nicht alle Antragsarten können online gestellt werden, zum Beispiel:
– Anträge für eine Aufenthaltsgestattung
– Anträge für eine Duldung
– Anträge für einen Ankunftsnachweis

Diese Anträge müssen weiterhin per Post, Fax oder persönlich eingereicht werden.

Wer kann helfen? Siehe oben rechts.