Fachstelle Migration informiert
Aufenthaltsrechtliche Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter*innen der Fachstelle Migration.
Abteilung Integrationspolitik
Fachstelle Migration
Charlottenplatz 17
Tel. 216-575 75
migration@stuttgart.de
Damit §§§ verständlich werden
Beantragung humanitärer Aufenthaltstitel – Was ist neu?
Was ist noch wichtig?
– Der Online-Antrag ist möglich sowohl für die erstmalige Beantragung eines humanitären Aufenthaltstitels als auch für dessen Verlängerung.
– Der Antrag muss nicht online gestellt werden. Möglich ist auch eine Antragstellung per Post, Fax oder persönlich über einen Einwurf in den Briefkasten der Ausländerbehörde.
– Wenn bereits ein Antrag gestellt wurde und noch kein Schriftverkehr hierüber mit der Ausländerbehörde stattgefunden hat, kann dieser auch noch einmal online abgeschickt werden.
Was geht nicht online?
Nicht alle Antragsarten können online gestellt werden, zum Beispiel:
– Anträge für eine Aufenthaltsgestattung
– Anträge für eine Duldung
– Anträge für einen Ankunftsnachweis
Diese Anträge müssen weiterhin per Post, Fax oder persönlich eingereicht werden.
Wer kann helfen? Siehe oben rechts.