
Fachstelle Migration informiert
Aufenthaltsrechtliche Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter*innen der Fachstelle Migration.
Abteilung Integrationspolitik
Fachstelle Migration
Charlottenplatz 17
Tel. 216-575 75
migration@stuttgart.de
Damit §§§ verständlich werden
Hinweise zu den Online-Diensten der Ausländerbehörde
Allgemein
– Eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ist aktuell nur über die Online-Dienste möglich. Damit entfällt die Suche nach dem zuständigen Team und den dazugehörigen E-Mail-Adressen.
– Eine Antragstellung über das Portal „Online-Anträge“ ist ausreichend. Ein zusätzliches Einreichen in Papierform ist nicht notwendig.
– Auf der Seite „Antrag stellen“ kann unter dem gelben Feld „Anmelden“ ein sogenanntes „Nutzerkonto“ eingerichtet werden. Hiermit können Nachrichten und Bescheide der Ausländerbehörde digital empfangen werden. Auch werden persönliche Daten gespeichert und müssen nicht erneut eingegeben werden.
Konkret
– Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die ihren BAMF-Bescheid einreichen wollen, können dies über das Kontaktformular tun.
– Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln müssen zurzeit ihre Erst- und Folgeanträge über das Kontaktformular einreichen. Hierzu im Feld „Zweck des Aufenthalts“ die Rubrik „4. Ich möchte aus völkerrechtlichen humanitären und politischen Gründen im Bundesgebiet bleiben“ auswählen.