Fachstelle Migration informiert
Aufenthaltsrechtliche Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter*innen der Fachstelle Migration.
Abteilung Integrationspolitik
Fachstelle Migration
Charlottenplatz 17
Tel. 216-575 75
migration@stuttgart.de
Damit §§§ verständlich werden
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)
Was ist GEAS?
Das GEAS ist ein großes Reformpaket der Europäischen Union (EU). Es legt fest, wie die EU-Länder in Zukunft mit Menschen umgehen, die in Europa Schutz suchen. Heute hat jedes Land eigene Abläufe. Das führt zu langen Verfahren, Streit zwischen Staaten und unsicheren Situationen für Geflüchtete. Mit dem GEAS sollen die Regeln einheitlicher, schneller und gerechter werden. Die neuen Regeln sollen ab dem 12.6.2026 schrittweise gelten.
Wer ist an GEAS beteiligt?
Am GEAS beteiligt sind alle EU-Länder, das Europäische Parlament und die EU-Kommission. Sie haben gemeinsam entschieden, wie Asylverfahren künftig ablaufen sollen. Die Länder müssen diese Regeln in den nächsten Jahren in ihre nationalen Gesetze übernehmen.
Was ändert sich durch GEAS?
Ein wichtiger Teil des GEAS ist die Grenzverfahren-Regel. Menschen, die aus Ländern kommen, in denen die Chance auf Asyl sehr gering ist, sollen direkt an der EU-Außengrenze geprüft werden. Dieses Verfahren soll nur wenige Wochen dauern. Während dieser Zeit dürfen die Betroffenen das Grenzgebiet nicht verlassen. Ziel ist, schneller zu entscheiden, wer bleiben darf und wer nicht.
Ein zweiter großer Bereich betrifft die Verteilung von Geflüchteten. Bisher mussten vor allem Länder an den Außengrenzen wie Italien oder Griechenland Menschen aufnehmen. Das soll sich ändern. Künftig sollen alle EU-Länder Verantwortung übernehmen. Staaten können entweder selbst Geflüchtete aufnehmen oder Geld zahlen, um andere Länder zu unterstützen. So soll die Last gerechter verteilt werden.
Auch die Registrierung wird strenger. Alle Menschen, die in die EU einreisen, sollen Fingerabdrücke und Fotos abgeben. Diese Daten werden in einer gemeinsamen Datenbank gespeichert. Dadurch soll verhindert werden, dass jemand in mehreren Ländern Asyl beantragt oder untertaucht.
Ein weiterer Bereich betrifft Rückführungen. Wenn Menschen keinen Schutz bekommen, sollen sie schneller in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Die EU will dafür mehr Abkommen mit diesen Ländern schließen und die Zusammenarbeit verbessern.