Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter*innen der Fachstelle Migration
Abteilung Integrationspolitik
Fachstelle Migration
Charlottenplatz 17
S-Mitte
Tel. 0711/216-575 75
migration@stuttgart.de
Damit §§§ verständlich werden
Was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz verliere?
Wenn Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18a-21 AufenthG) sind und Ihren Arbeitsplatz verlieren, sollten Sie Folgendes unbedingt beachten: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis über den Arbeitsplatzverlust zu informieren. Machen Sie die Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, handeln Sie ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Anschließend sollten Sie schnellstmöglich eine neue Arbeit suchen. Für die Arbeitsuche haben Sie in der Regel drei Monate Zeit. Es empfiehlt sich, das Thema Arbeitsuche mit der Ausländerbehörde zu besprechen. Sie könnten nämlich Anspruch auf eine Chancenkarte haben, mit der Sie bis zu 12 Monate auf Arbeitsuche gehen können.
Mit dem Arbeitsplatzverlust geht meist die Frage der Lebensunterhaltssicherung einher. Sie sollten daher in jedem Fall mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten, da Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben könnten. Vom Bürgergeld wird abgeraten, da es sich negativ auf Ihr Aufenthaltsrecht auswirken kann.
Bevor Sie eine neue Arbeit aufnehmen, sollten Sie sich das Zusatzblatt Ihres Aufenthaltstitels sorgfältig durchlesen. Das Zusatzblatt enthält ggf. die Nebenbestimmung, dass die Beschäftigung nur bei einem bestimmten (Ihrem alten) Arbeitgeber erlaubt ist. In diesem Fall müssen Sie bei der Ausländerbehörde die Änderung des Zusatzblattes beantragen. Vorher dürfen Sie keine neue Arbeit aufnehmen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Ausländerbehörde Stuttgart. Scannen Sie dazu einfach den nebenstehenden QR-Code.