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Aufenthaltsrechtliche Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter*innen der Fachstelle Migration.

Abteilung Integrationspolitik
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Ausgabe: März 2026

Damit §§§ verständlich werden

Rechte nach dem Assoziationsratsbeschluss (ARB) 1/80

Beim ARB 1/80 handelt es sich um ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei von 1980. Im Aufenthaltsgesetz ist der ARB 1/80 unter §4 Absatz 2 vermerkt.

Wie erlangen türkische Staatsangehörige ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80?
– Ordnungsgemäße Einreise nach nationalem Recht
– Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
– Ein Jahr ordnungsgemäße und durchgehende Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber – bei einem Wechsel oder einer Unterbrechung beginnt die Frist erneut
– Ob ein Aufenthaltsrecht nach ARB 1/80 vorliegt, stellt die Ausländerbehörde fest

Welche Rechte entstehen unter dem ARB 1/80 in Bezug auf Arbeit?
– Nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung: Recht auf Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber, wenn dieser über freie Stellen verfügt
– Nach drei Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung: Recht auf Wechsel des Arbeitgebers unter Beibehalt der beruflichen Tätigkeit
– Nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung: Freier Zugang zum Arbeitsmarkt – Arbeitgeber und Tätigkeit können frei gewählt werden

Welche Rechte entstehen unter dem ARB 1/80 in Bezug auf Familie?
– Familienangehörige von assoziationsberechtigten Arbeitnehmenden haben nach dreijähriger Aufenthaltsdauer in Deutschland das Recht, sich auf jede Stellenanzeige zu bewerben
– Nach fünfjährigem Aufenthaltsrecht entsteht das Recht auf freie Wahl der Arbeitsaufnahme
– Personen, die in Deutschland eine Ausbildung abgeschlossen haben, können frei eine berufliche Tätigkeit wählen, wenn mindestens ein assoziationsberechtigtes Elternteil seit drei Jahren ordnungsgemäß in Deutschland beschäftigt ist