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Abteilung Integrationspolitik
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Damit §§§ verständlich werden
Wie geht es für die ukrainischen Geflüchteten weiter?
Mit diesem Rechtskreiswechsel möchte die Regierung die bisherige Sonderregelung für ukrainische Geflüchtete beenden. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs konnten Menschen aus der Ukraine Bürgergeld beziehen – eine Ausnahme, die für Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern nicht gilt. Künftig sollen für alle neu ankommenden ukrainischen Staatsangehörigen wieder die gleichen Regeln gelten wie für andere Schutzsuchende.
Der Gesetzentwurf enthält zudem organisatorische Vorgaben, um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, aber bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, ist ein geordneter Wechsel in das AsylbLG vorgesehen. Ziel ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Verwaltung zu entlasten, ohne die Betroffenen abrupt vor finanzielle Unsicherheiten zu stellen.