Fachstelle Migration informiert
Aufenthaltsrechtliche Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter*innen der Fachstelle Migration.
Abteilung Integrationspolitik
Fachstelle Migration
Charlottenplatz 17
Tel. 216-575 75
migration@stuttgart.de
Damit §§§ verständlich werden
Was ist eine Grenzübertrittsbescheinigung?
Wofür wird sie benötigt?
Eine GÜB wird ausgestellt, wenn:
– jemand ausreisepflichtig ist, aber freiwillig ausreisen soll,
– die Abschiebung vorübergehend nicht möglich ist,
– eine Person kontrolliert wird und keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen kann.
Sie dient als vorübergehender Nachweis, dass die Person sich auf die Ausreise vorbereitet.
Wie lange gilt sie?
Die Gültigkeit ist zeitlich begrenzt, meist wenige Tage bis Wochen. Das genaue Datum steht auf dem Dokument. Innerhalb dieser Frist muss die Ausreise erfolgen. Die Ausreise muss durch eine Grenzkontrollstelle oder eine deutsche Auslandsvertretung außerhalb des Schengen-Raumes bestätigt werden.
Was steht in der Bescheinigung?
Typische Angaben sind:
– persönliche Daten
– Ausreisefrist
– erlaubte Reiseroute
– ggf. Auflagen (z. B. Meldepflicht)
Wichtige Hinweise
– Die GÜB ist kein Aufenthaltstitel und ersetzt kein Visum.
– Wer die Ausreisefrist überschreitet, riskiert Einreiseverbote oder zwangsweise eine Abschiebung.
– Inhabende einer GÜB haben Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerbergesetz.
– Bei Fragen sollten Betroffene sich frühzeitig an Beratungsstellen oder die zuständige Ausländerbehörde wenden.