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Abteilung Integrationspolitik
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Ausgabe: Dezember 2025 – Januar 2026

Damit §§§ verständlich werden

Rückblick 2025

In diesem Beitrag werfen wir zum Ende des Jahres einen Blick zurück auf die wichtigsten ausländerrechtlichen Änderungen des Jahres 2025. Hier eine Auswahl:

• 01.01.2025: Die Asylbewerberleistungen werden gekürzt. Sie sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 € pro Monat. Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU werden angepasst. Sie liegt nun bei Regelberufen bei einem Bruttojahresgehalt von 48.300 €. Bei Mangelberufen und bei Berufseinstieg liegt die Gehaltsschwelle jeweils bei 43.759,80 €, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat.

• 23.01.2025: Der Ständige Ausschuss des Landtags Baden-Württembergs befasst sich mit Anträgen zur freiwilligen Rückkehr von Geflüchteten, zur Verbesserung der Aufnahmeeinrichtungen und zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete.

• 01.04.2025: In Baden-Württemberg wird die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften ins Leben gerufen. Unternehmen im Land können dort das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, um den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften zu erleichtern.

• 23.05.2025: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entscheidet, dass in Syrien keine vorübergehend ungewisse Lage mehr besteht, weshalb das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht mehr berechtigt ist, Entscheidungen über Asylanträge von Syrer*innen aufzuschieben.

• 15.07.2025: Der EU-Rat verlängert den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 4.3.2027.

• 24.07.2025: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird bis zum 23.7.2027 ausgesetzt. Ausnahmen sind nur in Härtefällen möglich.

• 03.09.2025: Der Kabinettsentwurf für die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird beschlossen. Die Umsetzung der GEAS-Reform wird voraussichtlich ab Juni 2026 in Kraft treten.

• 08.10.2025: Der Bundestag stimmt für die Abschaffung der sogenannten „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren. Zukünftig gilt eine einheitliche Mindestfrist von fünf Jahren für die Einbürgerung.

• 12.10.2025: Das Europäische Entry-Exit-System (EES) startet am Flughafen Düsseldorf. Mit dem EES werden Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen zentral und digital erfasst.

• 31.12.2025: Das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG läuft aus.